Geschlechtsidentität: Das Wallis verbietet Konversionsmassnahmen
Konversionspraktiken an Personen, die sexuellen Minderheiten angehören, standen bereits lange in der Kritik. Im Kanton Wallis sind sie nun verboten.
In einer gemeinsamen Medienmitteilung informieren nationale LGBTQ+-Organisationen über das Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen im Wallis.
Walliser Grossrat verabschiedet Verbot von Konversionsmassnahmen
Mit grosser Freude nehmen die LGBTQ+-Dachverbände LOS – Lesbenorganisation Schweiz, TGNS – Transgender Network Switzerland und Pink Cross sowie die Walliser Organisation QueerVS die Verabschiedung des Verbots von Konversionsmassnahmen durch den Walliser Grossrat zur Kenntnis.
Die neue Gesetzgebung stelle einen historischen Schritt für den Schutz der Menschenrechte sowie den Respekt gegenüber Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung jeder einzelnen Person dar.
Der Walliser Grossrat verabschiedete im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes das Verbot von Konversionsmassnahmen (Artikel 102a).
Die Organisationen begrüssen das Engagement des Staatsrats und des Kantonsparlaments im Kampf gegen diese schädlichen Praktiken. Diese würden oft als «Therapien» bezeichnet, obwohl sie jeglicher medizinischer Grundlage entbehren und tiefgreifende psychische Schäden verursachen können.
Verbandsvertreter betonen Bedeutung des Verbots
«Es ist entscheidend, dass der Kanton nun eine konsequente Umsetzung dieses Verbots sicherstellt und die betroffenen Berufsgruppen über die Schwere dieser Eingriffe und ihre Meldepflicht informiert», betont Gaé Colussi, Verantwortliche*r der Romandie bei Pink Cross und Co-Präsident*in von QueerVS.
«Laut einer vor Kurzem veröffentlichten Studie haben rund 9 Prozent der Personen der sexuellen Minderheiten und 15 Prozent der geschlechtlichen Minderheiten Konversionspraktiken erlebt», erklärt Anis Kaiser von TGNS.
«Der Schutz dieser vulnerablen Personen ist unverzichtbar und dieses Verbot sendet ein klares Signal zu etwas, das selbstverständlich sein sollte: Die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einer Person sind nicht veränderbar und jeder Versuch dazu ist eine Form von Gewalt!»
Organisationen plädieren für nationales Verbot
Das Wallis ist somit nach Neuenburg und Waadt der dritte Kanton in der Schweiz, der diese Praktiken verbietet. Salomé Trafelet, Co-Geschäftsleiterin der LOS, ergänzt: «Diese kantonalen Verbote sind ein wichtiger Schritt.
Doch angesichts der Gefahr, dass Personen oder Organisationen, die solche Praktiken anwenden, in Kantone ohne Verbot ausweichen, appellieren wir an ein nationales Verbot, um eine einheitliche Schutzmassnahme im ganzen Land zu gewährleisten.»